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Zuständigkeit für die Beteiligung bei „1-Euro-Jobs“, VG Berlin, Beschl. v. 28. 6. 2005 – VG 72 A 1./05 – (n. rkr.)

1. Die Beteiligung der Personalvertretung kommt nur bei der Stufe der Verwaltungshierarchie in Betracht, durch die auch die Entscheidung zur Ermittlung des Bedarfs und des Einsatzes von Arbeitslosengeld-IIBeziehern in Arbeitsgelegenheiten getroffen wird.

2. Die Zuweisung von „1-€-Jobbern“ durch eine übergeordnete Dienststelle löst bei der nachgeordneten Dienststelle keinen Mitbestimmungstatbestand aus. (Leits. d. Red.)

§ 16 Abs. 3 SGB II.
§ 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG.

VG Berlin, Beschl. v. 28. 6. 2005 – VG 72 A 1./05 – (n. rkr.)

Seiten 381 - 382

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.10.2005.381

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