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Inhalt der Ausgabe 03/2016

Editorial

Editorial

Inhalt

Ständige Mitarbeiter / Impressum

Inhaltsverzeichnis

Beiträge

Auseinandersetzungen innerhalb der Dienststelle

Manche vergleichen das Verhältnis von Personalrat und Dienststellenleitung gerne mit einer Ehe. Da kommt dann auch schnell das Wort vom Rosenkrieg auf. Als Rosenkrieg wird ja für gewöhnlich ein heftiger Scheidungs- oder Trennungskonflikt zwischen Eheleuten bezeichnet. Nun lässt sich das Verhältnis zwischen einem Personalrat und einer Dienststellenleitung nicht unbedingt mit einer Ehe vergleichen.

Der Referentenentwurf des BMAS vom 16.11.2015 zur Änderung des AÜG und anderer Gesetze

Am 16.11.2015 wurde der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur „Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ bekannt. Er sieht eine Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Einschränkung der Zeitarbeit und zur Eindämmung des Missbrauchs beim Fremdpersonaleinsatz auf werkvertraglicher Grundlage vor. Die wichtigsten Änderungen sollen nachstehend erläutert und eine erste Einschätzung abgeben werden.

Rechtsprechung

Tarifliche Ausschlussfrist bei Weiterbeschäftigungsverlangen

BAG, Urt. v. 19.8.2015 – 5 AZR 1000/13 –

Keine Mitbestimmung bei Allgemeinen Nutzungsbestimmungen für die Informationstechnik der BA

OVG NRW, Beschl. v. 1.9.2015 – 20 A 2311/13.PVB –

Auswirkungen des Maßnahmebegriffes für die Mitbestimmung

OVG NRW, Beschl. v. 1.9.2015 – 20 A 1265/14.PVB –

Mitbestimmungserfordernis nach § 47 Abs. 2 und 4 PersVG Bbg

OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.1.2015 – OVG 61 PV 2.14 –

Auswirkungen der Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD auf die Wahlberechtigung zum Personalrat bei der gestellenden Dienststelle

BVerwG, Beschl. v. 22.9.2015 – 5 P 12.14 –

Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers

LAG Schl.-H., Urt. v. 9.9.2015 – 3 Sa 36/15 –

Funktionstätigkeiten bei Teilzeitbeschäftigung

BVerwG, Urteil v. 16.7.2015 – 2 C 16.14 –

Ausgleich für vorgeleistete Unterrichtsstunden in Schleswig-Holstein

BVerwG, Urt. v. 16.7.2015 – 2 C 41.13 –
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