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Inhalt der Ausgabe 01/2012

Editorial|;

Editorial

Inhalt|;

Inhaltsverzeichnis

Beiträge|;

Die Mitbestimmung des Personalrats bei Versetzungen

Die Versetzung von Arbeitnehmern und Beamten im Bundesdienst ist nach § 75 Abs. 1 Nr. 3 bzw. § 76 Abs. 1 Nr. 4 BPers-VG und – damit weitgehend übereinstimmend – nach den Personalvertretungsgesetzen der Länder für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – mitbestimmungspflichtig.

Die Mitbestimmung des Personalrats bei der Stufenzuordnung

Mit der Tarifrunde 2005 wurde auch das für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden bestehende einheitliche Tarifrecht zu Grabe getragen; der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT/BAT-Ost), der Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer (MTArb/MTArb-O) und der Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen der gemeindlichen Verwaltung und Betriebe (BMT-G/ BMTG-O) wurden in der Folgezeit für die Arbeitnehmer des Bundes und die Arbeitnehmer der in den Unterorganisationen der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände organisierten Arbeitgeber (VKA) durch den TVöD, für die Arbeitnehmer der Länder durch den TV-L abgelöst, der Begriff der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch den einheitlich für Angestellte und Arbeiter verwendeten Begriff der Beschäftigten ersetzt.

Rechtsprechung|;

Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats bei Umgruppierungen

BAG, Beschl. v. 6. April 2011 – 7 ABR 136/09 –

Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung

BVerwG, Beschl. v. 22. September 2011 – 6 PB 15.11 –

Zweite Mitbestimmungsvorlage bei unveränderter Sach- und Rechtslage

BVerwG, Beschl. v. 12. September 2011 – 6 PB 13.11 – (bestätigt OVG Hbg., Pers V 2011, 353)

Wahlrecht und Wählbarkeit zugewiesener Beamter

LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 5. 4. 2011 – 2 TaBV 35/10 – (Rbeschw. zugel.)

Mitbestimmung bei Ernennung zum Beamten auf Probe

VG Arnsberg, Beschl. v. 22. 07. 2011 – 20 K 1530/10.PVL – (rechtskräftig)

Rechtsprechung

a) Auslegung einer Dienstvereinbarung / b) Kein Anspruch auf ungenaue Erfassung der Arbeitszeit

Nds. OVG, Beschl. v. 11. 08. 2011 – 18 MP 4/11 –

Buchbesprechungen|;

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