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Inhalt der Ausgabe 10/2007

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Beiträge

Personalvertretungsrecht und Rechtsschutz der Beamten in Zusammenhang mit dem neuen Beamtenstatusgesetz

Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034) ist die Kompetenz des Bundes zum Erlass entsprechender rahmen rechtlicher Vorgaben für die Länder entfallen. Die Länder waren bisher aufgrund Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GG verpflichtet, ihre Landesbeamtengesetze den bundesrechtlichen Vorgaben anzupassen. An die Stelle der bisherigen Rahmengesetzgebung tritt nunmehr nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes zur Regelung der Statusrechte und der statusrechtlichen Pflichten der Beamten von Ländern, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Gespräche des Personalrats oder einzelner Mitglieder mit Beschäftigten zu Informationszwecken

Der Personalrat ist für seine Tätigkeit auf umfassende Informationen angewiesen, denn nur dann, wenn ihm diese zur Verfügung stehen, kann er sachgerechte Entscheidungen treffen. Informationsquellen sind vor allem die umfassende Unterrichtung durch die Dienststelle nach § 68 Absatz 2 BPersVG, Sprechstunden, Personalversammlungen und Monatsgespräche. Ist der Personalrat der Auffassung, nur unzureichend durch die Dienststelle unterrichtet zu sein oder bedarf er weiterer Informationen, um insbesondere seine Kontroll- und Initiativrechte nach §§ 67 Absatz 1, 68 Absatz 1 und 70 BPersVG wahrnehmen zu können, ist hierzu oftmals das persönliche Gespräch mit den Beschäftigten erforderlich, um an die benötigten Informationen zu gelangen.

Rechtsprechung

Vergleich zur Beendigung einer Wahlanfechtung

OVG Münster, Beschl. vom 11. Dezember 2006 – 1 A 1601/05. PVB –

Anmerkung zum Vergleich des OVG Münster

vom 11. Dezember 2006 – 1 A 1601/05.PVB –

Bewerbungsverfahrensanspruch trotz Stellenbesetzung

OVG NRW, Beschluss vom 13.6.2007 – 6 A 5030/04 –

Nichtigkeit einer Personalratswahl

BayVGH, Beschl. v. 24. Oktober 2006 – 17 P 06.2136 und 17 P 06.2137 –

Fortführung einer Personalratswahl

VG Mainz, Beschl. v. 13. Juni 2007 – 2 L 412/07.MZ –

Auswahlbeschränkung bei Freistellungen

BayVGH, Beschl. v. 24. Oktober 2006 – 17 PE 06.2494 –

Reisekosten für freigestellte Mitglieder einer Stufenvertretung,

BVerwG, Beschl. v. 21. Mai 2007 – 6 P 5.06 –

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