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Inhalt der Ausgabe 11/2015

Editorial

Editorial

Inhalt

Ständige Mitarbeiter / Impressum

Inhaltsverzeichnis

Beiträge

Delegation von Aufgaben und Rechten im Personalrat und zwischen Personalräten

Grundsätzlich hat jeder Personalrat alle seine Rechte und Aufgaben selbst wahrzunehmen. Die Zweckmäßigkeit der hergebrachten Optionen, im Bereich der Informationsgewinnung und der bloßen Vorbereitung von Entscheidungen Aufgaben auf einzelne Mitglieder, „vorbereitende“ Ausschüsse oder Arbeitsgruppen zu übertragen, ist unstreitig.

Verfassungsinstitution und Dienststellenorgan „Personalrat“

Der Beitrag setzt sich mit dem Personalrat als Beamtenvertretungsinstitution in der Dienststelle und dessen rechtlicher Fundierung und Ausgestaltung in organisationsrechtlicher Hinsicht auseinander. Sein Untersuchungsbereich ist geprägt von einem kodifizierten Spannungsbogen, der vom Verfassungsrecht bis hin zum einfachgesetzlichen Personalvertretungsrecht reicht. Auf diese Weise soll der besondere Stellenwert und die Bedeutung des Personalrats als „Produktivfaktor“ der Dienststelle markiert werden.

Rechtsprechung

Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung in § 9 BPersVG

Art. 3 Abs. 1, 12 GG.
§ 9 BPersVG.
BVerfG, Beschl. v. 21.3.2015 – 1 BvR 2031/12 –

Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugend- und Auszubildendenvertreters

§ 9 BPersVG.
BayVGH, Beschl. v. 14.4.2015 – 18 P 14.513 – (Rbeschw. zugel.)

Keine Mitbestimmung bei der Weiterbeschäftigung eines JAV-Mitgliedes

§ 24 BBiG.
§§ 8, 9 Abs. 1, 2, 3 und 4 Satz 1 Nr. 1, 69 Abs. 1, § 75 Abs. 1 Nr. 1 und
2 BPersVG.
§ 16a Satz 1, 3 und 4 TVAöD.
BVerwG, Beschl. v. 26.5.2015 – 5 P 9.14 –

Feststellung der Beschäftigtenzahl für eine JAV-Wahl

§§ 57, 59, 25 BPersVG.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.6.2015 – OVG 62 PV 15.14 –

Nichtigkeit einer Personalratswahl

§ 21 NPersVG.
NdsOVG, Beschl. v. 4.6.2015 – 18 LP 1/15 –

Anspruch einer Personalvertretung auf Ausstattung mit Personalcomputern

§ 37 Abs. 4 NPersVG.
NdsOVG, Beschl. v. 20.5.2015 – 18 LP 7/14 –

Beschäftigteneigenschaft von Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes

§ 4 Abs. 1, Satz 1, Abs. 2 Nr. 3 LPVG BW.
VG Karlsruhe, Beschl. v. 19.11.2014 – PL 12 K 3555/14 –

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