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Inhalt der Ausgabe 03/2017

Editorial

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Ständige Mitarbeiter / Impressum

Inhaltsverzeichnis

Beiträge

Sachgrundbefristung im öffentlichen Dienst nach § 14 Abs. 1 Nr. 1–4 TzBfG im Spiegel aktueller Judikate

§ 14 TzBfG regelt die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen. Hinsichtlich der Befristungsmöglichkeit und ihrer Grenzen gibt es immer wieder Unsicherheit, sowohl beim Arbeitgeber wie auch bei den Arbeitnehmern und ihrer betrieblichen Interessenvertretung. Bei allen Parteien besteht ein großer Bedarf, Tendenzen der aktuellen Rechtsprechung hinsichtlich der Befristungskontrolle auszumachen und zu nutzen. Um diesem Bedürfnis nachzukommen, gibt dieser Beitrag einen kurzen Überblick über das Recht der Befristungskontrolle nach § 14 Abs. 1 Nr. 1–4 TzBfG. Er arbeitet dabei die großen Leitlinien aus der Gesetzgebung und der Rechtsprechung heraus, stellt aber auch wichtige aktuelle Judikate im Zusammenhang dar.

Aufwertung des Vermögens als Begünstigung des kommunalen Personalrats

Die Mitglieder der Personalvertretung stehen in einer besonderen Beziehung zu ihrer Dienststelle, weil sie im Interesse des Personals für ein gutes Klima sorgen wollen und weil sie auch in der Lage sind, im Interesse der Dienststellenleitung die Beschäftigten zu motivieren. Um die Mitglieder der Personalvertretung zu motivieren, kommen alle Beteiligten in der Dienststelle ihnen entgegen.

Rechtsprechung

Informationsrecht bei der Erstfestsetzung von Besoldungsstufen

OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 9.3.2016 – 5 A 10374/16.OVG –

Befristung eines Arbeitsvertrags mit wissenschaftlicher Weiterqualifikation als Sachgrund i. S. v. § 14 Abs. 1 TzBfG

BAG, Urt. v. 18.5.2016 – 7 AZR 533/14 –

Vergütung einer angestellten Lehrkraft als ständige Vertreterin des beamteten Leiters eines regionalen Förderzentrums in Thüringen

BAG, Urt. v. 4.8.2016 – 6 AZR 237/15 –

Leitsätze der Rechtsprechung

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