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Inhalt der Ausgabe 09/2009

Editorial

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Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Beiträge

Die beamtenrechtlichen Beteiligungsfälle nach dem neuen Bundesbeamtengesetz und der neuen Bundeslaufbahnverordnung

Die bereits vor längerer Zeit in Angriff genommenen Reformbemühungen zum Beamtenrecht des Bundes hatten eingesetzt mit der Ablösung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) durch das Beamtenstatusgesetz vom 17. 6. 2008 (BGL. I S. 1010). Aufgrund der Vorgaben der Föderalismusreform war der vormalige Art. 75 GG, dessen Abs. 1 Nr. 1 dem Bund eine Rahmenkompetenz für die gesetzliche Regelung der Rechtsverhältnisse der Beamten auch in den Ländern, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechtes eingeräumt hatte, durch das 52. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. 8. 2006 (BGBl. I S. 2034) aufgehoben worden.

Rechtsprechung

Mitbestimmung bei Versetzung

Nds. OVG, Beschl. v. 12. 11. 2008 – 17 LP 25/07 –

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