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Inhalt der Ausgabe 08/2014

Editorial

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Inhalt

Ständige Mitarbeiter / Impressum

Inhaltsverzeichnis

Beiträge

Beteiligung von Gleichstellungs-( Frauen-)beauftragten an (behördlichen) Disziplinarverfahren

Während bestehende Beteiligungsrechte des Personalrats an Disziplinarverfahren in den Personalvertretungsgesetzen von Bund und Ländern ausdrücklich geregelt sind, fehlt es in den einschlägigen Gleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern – mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern – an solchen Vorschriften für Gleichstellungs-(Frauen-, Chancengleichheits-) beauftragte. Die Folge ist Rechtsunsicherheit, weil es der Gesetzesauslegung, die bekanntlich unterschiedliche Meinungen hervorbringt, bedarf, inwiefern solche Beteiligungsrechte bestehen oder eben auch nicht.

Änderung des Personalvertretungsgesetzes Baden- Württemberg

Zum Ende des vergangenen Jahres hat auch Baden-Württemberg im nach der Wahl 2011 neu zusammengesetzten Landtag das Landespersonalvertretungsgesetz umfassend geändert. Es scheint damit eingeschwenkt in die Grundlinien zu sein, die durch Nordrhein-Westfalen vorgezeichnet wurden. Der nachfolgende Artikel stellt die wesentlichen Regelungen dar.

Rechtsprechung

Erlass und Aushang des Wahlausschreibens

ThürOVG, Beschl. v. 18.9.2013 – 5 PO 1430/10 –

Ausschluss aus dem Personalrat

BVerwG, Beschl. v. 14.5.2014 – 6 PB 13.14 –

Auskunftsanspruch des Personalrats

BVerwG, Beschl. v. 19.3.2014 – 6 P 1.13 –

Rang- und Reihenfolge für Freistellungen

OVG NRW, Beschl. v. 29.4.2014 – 20 B 55/14.PVB –

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