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Inhalt der Ausgabe 12/2021

Editorial

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Inhalt

Ständige Mitarbeiter / Impressum

Inhaltsverzeichnis

Jahresinhaltsverzeichnis 2021

Beiträge

Neue Fristen im BPersVG – Flexibilisierung statt Zementierung

Der Beitrag widmet sich schwerpunktmäßig den durch das Bundespersonalvertretungsgesetz v. 9.6.2021 geänderten Fristen in den Beteiligungsverfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung. Hierbei werden die Möglichkeit einvernehmlicher Fristabsprachen zwischen Dienststelle und Personalrat sowie die neu eingeführten Reaktionsfristen der Dienststelle auf Vorlagen im Stufenverfahren und bei Initiativanträgen des Personalrats auf den Prüfstand gestellt und kritisch gewürdigt. Der Beitrag arbeitet die Bedeutung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BPersVG) bei der zeitlichen Flexibilisierung der Beteiligungsverfahren heraus.

Die BPersVG-Reform 2021 – Die „Unvollkommene“

Der Beitrag beschäftigt sich mit dem neuen BPersVG 2021 und der damit vorgenommenen Reform des Bundespersonalvertretungsrechts. Er setzt sich selektiv mit multiplen Reformdefiziten auseinander, die in formeller und materieller Hinsicht feststellbar sind. In diesem Zusammenhang spiegelt er diese auch an den Motiven und Zielsetzungen des Bundesgesetzgebers, die dieser der Gesetzesnovelle zugrunde legt und mit dem Reformgesetz erfüllen will. Die Abhandlung arbeitet dabei heraus, dass diese gesetzgeberischen Erwägungen nur z. T. im Gesetzestext „umgemünzt“ und in der Novelle formale Unzulänglichkeiten feststellbar sowie wesentliche Reformbedarfe nicht aufgegriffen und umgesetzt worden sind.

Rechtsprechung

Beteiligungsrecht der Vertrauensperson bei unentgeltlicher truppenärztlicher Versorgung der Soldaten

BVerwG, Beschl. v. 2.6.2021 – 1 WRB 1.20 –

Mitbestimmungsrecht bei Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit

BVerwG, Beschl. v. 24.6.2021 – 5 P 1.20 –

Zustimmungsfiktion in mitbestimmungspflichtigen Personalangelegenheiten

OVG Saarland, Beschl. v. 10.8.2021 – 5 A 264/20 –

Mitbestimmungsrecht bei Unterlassung einer Ausschreibung

VG Hamburg, Beschl. v. 27.8.2021 – 25 FL 53/21 –

Beteiligungsrecht des Richterrats an der Personalplanung bzw. -anforderung

OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.6.2021 – 10 A 11399/20 –
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