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Inhalt der Ausgabe 02/2010

Editorial

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Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Beiträge

Die Gleichstellungsbeauftragte in der Bundesverwaltung – Eine Standortbestimmung innerhalb der tripolaren Dienststellen-Figuration

Der Alltag in der Dienststelle und dessen Strukturierung durch das Bundespersonalvertretungsgesetz und das Grundgesetz werden bestimmt von der entsprechenden rechtlichen Ausgestaltung des tripolaren Beziehungsgefüges Dienststellenleiter/Personalrat/gewerkschaftliche Vertrauensleute. Durch das Bundespersonalvertretungsgesetz wird im Wege der Einrichtung und Zuordnung von Kompetenzen der Personalvertretung Waffengleichheit zwischen dem Dienstvorgesetzten, dem Dienststellenleiter, und den Bediensteten und ein Machtgleichgewicht hergestellt.

Rechtsprechung

Konkurrentenstreitverfahren

OVG Greifswald, Beschl. v. 2. 9. 2009 – 2 M 97/09 –

Eingruppierung – einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

BAG, Beschl. v. 28. 01. 2009 – 4 ABR 92/07 –

Stufenaufstieg von Arbeitern des öffentlichen Dienstes

Bundesarbeitsgericht, Urt. v. 13. August 2009 – 6 AZR 177/08 –

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