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Inhalt der Ausgabe 02/2024

Editorial

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Inhalt

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Beiträge

Aktuelle Entwicklungen im Soldatenbeteiligungsrecht aus den Jahren 2021 bis 2023

Der nachfolgende Beitrag schließt an PersV 2021, 132 ff. und gibt einen Überblick über in den Kalenderjahren 2021 bis 2023 ergangene Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen aus dem Bereich der soldatischen Beteiligung. Die Darstellung hat ihren Schwerpunkt diesmal auf den Beteiligungsrechten und Wahlanfechtungsgründen. Sie erhebt nicht den Anspruch abschließend zu sein, sondern erfolgt nach ausgewählten thematischen Schwerpunkten.

Gerichtliche Rechtschutzmöglichkeiten der Personalvertretung wegen unangemessener Verfahrensdauer –

Der Beschluss des OVG Niedersachsen vom 3.8.2023 – 13 FEK 36/23 – (abgedruckt in diesem Heft ab S. 84) ist, soweit ersichtlich, die erste ausführliche gerichtliche Auseinandersetzung mit der Frage, ob eine Personalvertretung, die die Dauer eines vor einem VG ausgetragenen personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens als unangemessen empfindet, dagegen mit Erfolg gemäß § 198 GVG vorgehen kann.

Nebentätigkeit und Hochschulrecht – Geschichte einer Dauerkarambolage

Der Beitrag zeigt die zentralen Entwicklungen sowie Probleme von Nebentätigkeit und Hochschulrecht auf. Ein Augenmerk liegt dabei auf den nach wie vor bestehenden Dysfunktionalitäten.

Rechtsprechung

Versetzung eines Richters in den Ruhestand

BGH, Urt. v. 5.10.2023 – RiZ (R) 1/23 –
mit Anmerkung von Dr. Eberhard Baden, abgedruckt in diesem Heft ab S. 75.

Dienstunfallschutz bei Verletzung eines Beamten durch körperlichen Angriff eines Kollegen

BVerwG, Urt. v. 13.7.2023 – 2 C 3.22 –

Entscheidung über Hinausschieben des Ruhestandseintritts unter Beteiligung des Gesamtpersonalrats

OVG Niedersachsen, Beschl. v. 28.11.2023 – 5 ME 109/23 –

Rechtsstellung der Personalvertretung im Verfahren nach § 198 GVG

OVG Niedersachsen, Beschl. v. 3.8.2023 – 13 FEK 36/23 –
Siehe zu dieser Entscheidung auch den Beitrag von Prof. Dr. Timo Hebeler, PersV 2024, 57 (in diesem Heft).

Anspruch auf Zugang zu den Räumlichkeiten, in denen sich das Personalratsbüro befindet

OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8.9.2023 – 5 A 10132/23.OVG –

Erfolgreiche Anfechtung einer Wahl des Gesamtpersonalrats

VG München, Beschl. v. 10.10.2023 – M 20 P 23.1359 –

Buchbesprechungen/Literaturhinweise

Klimpe-Auerbach/Bartl/Binder/Burr/Reinke/Scholz/Wirlitsch: Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg – Basiskommentar mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften

Wiedemann: Tarifvertragsgesetz mit Durchführungs- und Nebenvorschriften

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