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Inhalt der Ausgabe 03/2011

Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Editorial

Editorial

Beiträge

Gendiagnostik im Öffentlichen Dienst – Teil 2: Gendiagnostikgesetz und Mitbestimmung

Die dynamische Entwicklung der Gendiagnostik fordert den Gesetzgeber heraus. Er muss auf die äußerst komplexen Interessenkonflikte reagieren, die im Hinblick auf genetische Untersuchungen zwischen Beschäftigten, ihren genetisch verwandten Familienmitgliedern und privaten bzw. öffentlichen Arbeitgebern entstehen können. Nach einer rechtspolitischen Diskussion von über zwanzig Jahren wurde diese Herausforderung mit dem Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) angenommen (B.).

Weiterbeschäftigungsanspruch von Auszubildenden nach §§ 9, 107 Satz 2 BPersVG – Ein Überblick über die neuere Rechtsprechung –

In Zeiten, in denen Arbeitsplätze allgemein und besonders auch im öffentlichen Dienst knapp und begehrt sind, rückt zunehmend die Bestimmung des § 9 BPersVG in den Mittelpunkt. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Auszubildenden, die sich bereits zu Beginn ihres Berufslebens dazu entschließen, ein personalvertretungsrechtliches Ehrenamt zu übernehmen. Das Gesetz gibt unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bzw. auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis.

Rechtsprechung

Verselbständigung einer Nebenstelle ohne Dienststellenleiter

BVerwG, Beschl. v. 13. September 2010 – 6 P 14.09 –

Pauschale Aufwandsdeckung als Kosten der Schwerbehindertenvertretung

BAG, Beschl. v. 2. Juni 2010 – 7 ABR 24/09 –

Mitbestimmung bei automatisierten Verfahren zur Personalverwaltung

Bay VGH, Beschl. v. 23. 11. 2009 – 17 P 08.3418 –

Mitbestimmungstatbestand: Übertragung anders zu bewertender Tätigkeit

OVG M-V, Beschl. v. 8. Jan. 2010 – 8 L 124/09 –

Nichtöffentlichkeit der Einigungsstellenberatung

OVG NRW, Beschl. vom 20. 5. 2010 – 16 A 296/09.PVL –

Ausschluss eines Personalratsmitglieds wegen Verletzung der Schweigepflicht

BayVGH, Beschl. v. 2. 11. 2009 – 17 P 08. 2. 25 –

Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters: gerichtliche Verfahrensfragen

BVerwG, Beschluss des 6. Senats vom 18. August 2010 – 6 P 15.09 –

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