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Inhalt der Ausgabe 10/2020

Editorial

Editorial

Inhalt

Ständige Mitarbeiter / Impressum

Inhaltsverzeichnis

Beiträge

Die Tätigkeit der Gewerkschaften als Dienststellenakteure – Grundlagen, Inhalt und Umfang

Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Interaktionsfeld der Gewerkschaften und legt den Fokus auf das Handeln dieser Interessenvertreter innerhalb der Dienststelle. Er zeichnet dessen legitimierende Rechtsgrundlagen, Inhalt sowie Umfang nach und durchleuchtet hierbei insbesondere die in der Dienststellenverfassung geltende Zusammenwirkensformel, das Zugangsrecht der Gewerkschaften und das Trennungsprinzip zwischen den Aufgaben der Gewerkschaften und der Personalvertretung nach § 2 Abs. 1, 2 und 3 BPersVG und das den Gewerkschaften zustehende Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG.

Leistungszulagen für Personalratsmitglieder nach der Freistellung

Wenn Beamte in den Personalrat der Dienststelle gewählt werden, kann das zu ihrer Freistellung führen. Sie haben dann nicht mehr ihren bisherigen Dienstpflichten nachzukommen, behalten aber gleichwohl ihre bisherige Besoldung. Sind in den bisherigen Bezügen Leistungszulagen enthalten, die sich notwendigerweise auf das bisherige Amt beziehen, aus dem sie nun freigestellt worden sind, könnte eine Neubewertung ihrer Leistungen angebracht sein. Es stellt sich aber auch die Frage, ob die Beamten nach ihrer Freistellung neue Leistungszulagen erhalten können. Das Bundesverwaltungsgericht meint, sie haben regelmäßig keinen derartigen Anspruch.

Rechtsprechung

Anspruch auf leistungsbezogene Besoldung eines ganz vom Dienst freigestellten Personalratsmitglieds

BVerwG, Urt. v. 23.1.2020 – 2 C 22.18 –
Zu dieser Entscheidung s. auch den Aufsatz von Dr. Andreas Reich,
abgedruckt in diesem Heft ab S. 375.

Beteiligung des Personalrats im Zusammenhang mit Disziplinarklage

BVerwG, Beschl. v. 17.4.2020 – 2 B 3/20 –

Schriftformerfordernis im Mitbestimmungsverfahren

BVerwG, Beschl. v. 15.5.2020 – 5 P 9.19 –
(zur Entscheidung OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 1.2.2019 – 20 A 3100/17.PVB –, PersV 2019, 289) mit Anmerkung von Prof. Dr. Timo Hebeler, abgedruckt in diesem Heft ab S. 391.

Initiativrecht des Personalrats

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.1.2020 – 20 A 4193/18.PVB –

Weiterbeschäftigungsanspruch eines Auszubildenden, der Mitglied in der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist

VG Berlin, Beschl. v. 30.3.2020 – 71 K 8.19 PVB –

Geltungsbereich des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes für Berliner Richterinnen und Richter

BVerwG, Beschl. v. 11.3.2020 – 5 B 4.20 –
(zur Entscheidung OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.10.2019 – 4 B 22.17 –, PersV 2020, 108)

Buchbesprechungen/Literaturhinweise

Honsa/Maurer: Mobbing und sexuelle Belästigung im öffentlichen Dienst

Altvater/Baden/Baunack/Berg/Dierßen/Herget/Kröll/Lenders/Noll: Bundespersonalvertretungsgesetz. Basiskommentar mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften für Gerichte, Bahn, Post, Bundeswehr und NATO

Jarass/Pieroth: GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

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