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Inhalt der Ausgabe 10/2017

Editorial

Editorial

Inhalt

Ständige Mitarbeiter / Impressum

Inhaltsverzeichnis

Beiträge

Die Nutzung sozialer Medien durch Personalvertretungen

Die sozialen Medien sind im täglichen Leben allgegenwärtig und spielen eine wichtige Rolle in Bezug auf Informationsaustausch und Kommunikation. Daher stehen auch Personalvertreter vor der Frage, ob und wenn ja auf welche Art und Weise sie die sozialen Medien nutzen können. Praktische Beispiele hierfür gibt es schon einige. Auch in der Literatur wird offen für die Nutzung dieser Medien geworben und dabei die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt.

Vollstreckung aus Vergleichen im Beschlussverfahren

Auch für das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren (in Bund und Land) gilt die eigentlich schlichte Vorgabe des § 85 Abs. 1 S. 1 und 3 ArbGG, es finde „aus rechtskräftigen Beschlüssen ... oder gerichtlichen Vergleichen, durch die einem Beteiligten eine Verpflichtung auferlegt wird, die Zwangsvollstreckung statt. ... Für die Zwangsvollstreckung gelten die Vorschriften des Achten Buches der Zivilprozeßordnung entsprechend mit der Maßgabe, daß der nach dem Beschluß Verpflichtete als Schuldner, derjenige, der die Erfüllung der Verpflichtung auf Grund des Beschlusses verlangen kann, als Gläubiger gilt ...“

Rechtsprechung

Umfang des Informationsanspruchs des Personalrates

BVerwG, Beschl. v. 25.5.2016 – 5 PB 21.15 –

Keine Mitbestimmung bei Nutzung von Hardware im Jobcenter

BVerwG, Beschl. v. 17.5.2017 – 5 P 2.16 –

Wahlausschluss der Beauftragten für Chancengleichheit (BfC) in die Stufenvertretung

BVerwG, Beschl.v. 9.6.2017 – 5 PB 16.16 –

Mitbestimmung bei der Eingruppierung

BVerwG, Beschl. v. 20.3.2017 – 5 PB 1.16 –

Gutschrift auf dem Lebensarbeitszeitkonto für Zeiten der Freistellung vom Dienst wegen Personalratstätigkeit

HessVGH, Urt. v. 3.5.2017 – 1 A 2795/15 – (Rev. n. zugel.)

Dienstpostenrahmenkonzept ist keine Verwaltungsanordnung

SächsOVG, Beschl. v. 12.1.2017 – 9 A 13/16.PL –

Zeitpunkt der Beteiligung des Personalrats bei Entscheidungen im kommunalen Bereich

OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.3.2017 – 18 LP 4/15 –

Vollstreckbarkeit von Vergleichen im Beschlussverfahren nach dem PersVG

VG Mainz, Beschl. v. 15.2.2017 – 5 K 954/16.MZ – (rkr.)

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