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Gendiagnostik im Öffentlichen Dienst – Teil 2: Gendiagnostikgesetz und Mitbestimmung

Die dynamische Entwicklung der Gendiagnostik fordert den Gesetzgeber heraus. Er muss auf die äußerst komplexen Interessenkonflikte reagieren, die im Hinblick auf genetische Untersuchungen zwischen Beschäftigten, ihren genetisch verwandten Familienmitgliedern und privaten bzw. öffentlichen Arbeitgebern entstehen können. Nach einer rechtspolitischen Diskussion von über zwanzig Jahren wurde diese Herausforderung mit dem Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) angenommen (B.). In seinen fünften Abschnitt reguliert das Gendiagnostikgesetz die genetischen Untersuchungen im Arbeitsleben einschließlich der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse (§§ 19–22 GenDG): Diese arbeits- und dienstrechtlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes sehen ein grundsätzliches Verbot für genetische Untersuchungen mit Ausnahmetatbeständen vor und untersagen genetische Diskriminierungen (C.). Die Personalvertretungen müssen für die effektive Durchsetzung dieser Verbote ihren Beitrag leisten (D.).

Seiten 84 - 96

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.03.2011.084

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