• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Übergangsmandat und Übergangspersonalrat – Zum neuen Art. 27a des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes

Zum 1. August 2005 ist die sondergesetzliche Regelung des Art. 27a des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) in Kraft getreten, die in Fällen der Um- oder Neubildung von Dienststellen das vorübergehende Weiterbestehen einer gemeinsamen Personalvertretung als Übergangspersonalrat und den Erlass von Sondervorschriften mit einem Übergangsmandat der bisherigen Personalräte vorsieht. Gleichzeitig wurde Art. 91 BayPVG aufgehoben, der den Erlass von Rechtsverordnungen zur Sicherstellung der Personalvertretung in derartigen Fällen u. a. in Form eines Übergangsmandats vorsah.

Seiten 211 - 217

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.06.2006.211

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 6,90 *) PDF | 7 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004