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Steine statt Brot
Die „Facebook-Entscheidungen“ des BVerwG und ihre unklaren Konsequenzen für die Beteiligungsrechte des Personalrats

In zwei Beschlüssen vom 4.5.2023 (abgedruckt in diesem Heft auf S. 459 und S. 466 war das BVerwG damit befasst zu entscheiden, ob der Betrieb einer Facebook-Seite durch die Dienststellenleitung ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats auslöst. Angesichts der großen Verbreitung, die soziale Netzwerke mittlerweile – auch in Dienststellen – erlangt haben, ist die praktische Bedeutung der Thematik und somit auch der beiden BVerwG- Entscheidungen kaum zu unterschätzen. Indes: Die BVerwG-Beschlüsse werden die Rechtspraxis weitgehend ratlos dastehen lassen. Der Beitrag arbeitet die Gründe dafür heraus und fordert außerdem den Gesetzgeber dazu auf, klärend tätig zu werden.

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