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Personalvertretungsrecht meets Beamtenrecht
Das BPersVG und die Landespersonalvertretungsgesetze als eigenständige Gesetzesmaterien im Normengefüge des Allgemeinen Beamtenrechts

Der Beitrag legt den Betrachtungswinkel auf die Verknüpfung des BPersVG und der Landespersonalvertretungsgesetze mit dem Allgemeinen Beamtenrecht und das Verhältnis zwischen dem BPersVG und den Landespersonalvertretungsgesetzen einerseits und dem BBG bzw. BeamtStG andererseits. Er untersucht deren Stellung zueinander und deckt die Kohäsion des Bundes- und Landespersonalvertretungsrechts mit dem Beamtenrecht auf. Der Beitrag verdeutlicht die Konkretisierung von Rechtsnormen des BBG und BeamtStG durch das BPersVG und die Landespersonalvertretungsgesetze und stellt eine rechtstheoretische Standortbestimmung des Bundes- und Landespersonalvertretungsrechts unter dem Aspekt der Konkretisierung von Beamtenrechtsnormen dar. Hierzu rekurriert er auf die Verflechtung des BPersVG mit § 117 BBG sowie der Landespersonalvertretungsgesetze mit § 51 BeamtStG und skizziert unter dem Konkretisierungsaspekt die Bedeutung dieser Rechtsnormen für das BPersVG und die Ländergesetze. Das Bundesund Landespersonalvertretungsrecht in Form des BPersVG und der Personalvertretungsgesetze der Länder ist danach vom allgemeinen Bundesbeamtenrecht in Gestalt des BBG und BeamtStG normlogisch abzuleiten.

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