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Neuerungen im Schwerbehindertenrecht durch das BTHG

Ende September 2016 hat sich der Deutsche Bundestag in 1. Lesung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) befasst. Es soll in mehreren Stufen ab dem 1.1.2017 in Kraft treten. Schwerpunkt des Gesetzes ist die Neufassung des Sozialgesetzbuchs IX. Dadurch werden Empfehlungen zum Staatenbericht Deutschlands aufgegriffen und die nationale Behindertenpolitik im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt. Gleichzeitig werden Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 18. Legislaturperiode umgesetzt. Die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen wird – so die einleitende Gesetzesbegründung – im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung verbessert und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiter entwickelt. Darüber hinaus soll mit diesem Gesetz das in den §§ 68 ff. SGB IX geregelte Schwerbehindertenrecht weiterentwickelt werden. Mit dem letztgenannten Ziel befasst sich der vorliegende Beitrag.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.10.2016.364

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