• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Mitbestimmung bei der Verkürzung der Stufenlaufzeit

Die Entscheidung über eine Verkürzung der Entwicklungsstufenlaufzeit nach § 19 Abs. 2 TV-BA unterliegt nach § 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BPersVG der Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung. Bei einer beabsichtigten Verkürzung der Entwicklungsstufenlaufzeit nach § 19 Abs. 2 TV-BA bedarf es zur Unterrichtung des Personalrats sowohl der Angabe, welche Beschäftigten überhaupt für eine Verkürzung der Entwicklungsstufenlaufzeit in Betracht gekommen wären, als auch der Angabe, welche Umstände für die getroffene Auswahlentscheidung maßgeblich gewesen sind.

§§ 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 77 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BPersVG.
§ 19 Abs. 2 TV- BA.

OVG NRW, Beschl. v. 14. 5. 2013 – 20 A 83/12.PVB – (n.rkr.)

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.09.2013.354

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,56 *) PDF | 4 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004