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Mitbestimmung bei der Einstellung von Zivildienstleistenden, Nds. OVG , Beschl. v. 30. 11. 2005 – 18 LP 18/02 –

Die „Einstellung“ von Zivildienstleistenden unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrats der Beschäftigungsstelle. Zivildienstleistende sind nicht Beschäftigte i. S. v. § 4 Abs. 2 NPersVG, weil sie nicht von der Personalvertretung ihrer Beschäftigungsdienststelle repräsentiert werden. Die Beteiligung der Zivildienstleistenden ist gemäß § 37 ZDG durch das Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden abschließend geregelt.

§§ 4 II, 65 II Nr. 1 NPersVG.
§ 30 ZDG.

Nds. OVG , Beschl. v. 30. 11. 2005 – 18 LP 18/02 –

Seiten 181 - 184

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.05.2006.181

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