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Grund und Grenzen der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst
Das verfassungsrechtlich erlaubte Höchstmaß und das verfassungsrechtlich gebotene neue Mindestmaß der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst – Die Freiheit des Gesetzgebers innerhalb dieser Grenzen

Aufbauend auf einer Darstellung von Grund und Grenzen der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wird in diesem Beitrag ein einheitliches verfassungsrechtliches Prüfungsschema für ein verfassungsrechtlich gebotenes Mindestmaß und ein verfassungsrechtlich erlaubtes Höchstmaß an Mitbestimmung im öffentlichen Dienst entwickelt. Dieses Prüfungsschema orientiert sich einerseits bezüglich des Höchstmaßes an Mitbestimmung an der bundesverfassungsgerichtlichen und älteren landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und greift andererseits bezüglich des Mindestmaßes an Mitbestimmung die neuere landesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung auf. Der Beitrag zeigt zudem, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Mitbestimmung innerhalb dieser Grenzen relativ frei ist. Er ist nicht dazu verpflichtet, den Mitbestimmungsanspruch etwa ausschließlich im qualifizierten Sinn der Mitentscheidung zu realisieren. Das Personalvertretungsrecht kann vielmehr an veränderte behördliche, soziale und gesellschaftliche Voraussetzungen angepasst werden. Dies gilt sowohl mit der Tendenz zur Intensivierung der Mitbestimmung als auch durch Zurücknahme des Mitbestimmungsstandards.

Seiten 252 - 258

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.07.2010.252

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