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Gesetzlicher Versicherungsschutz bei Wegeunfällen

Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil der deutschen Sozialversicherung. Der versicherte Personenkreis ist hier umfassend wie bei keinem anderen Sozialversicherungsträger. Leistungsansprüche auslösende Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Wichtig ist, dass beispielsweise verbotswidriges Handeln einen Versicherungsfall nicht ausschließt. Als Arbeitsunfälle werden Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit angesehen. Dabei sind Unfälle zeitlich begrenzt von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf die eigentliche Tätigkeit, sondern auch auf dem Weg von oder zu dieser Tätigkeit. Es wird hier von Wegeunfällen gesprochen. Allgemein stellt man sich hier beispielsweise den Weg von der Wohnung des Versicherten zu einem Betrieb vor. Da der versicherte Personenkreis aber sehr weit gespannt ist, sind auch Wege zu anderen Tätigkeiten unfallversichert. Zunächst ist allerdings festzustellen, dass es gleichgültig ist, ob es sich bei dem Beschäftigungsbetrieb des Versicherten um ein Privatunternehmen oder um ein öffentlich-rechtliches Unternehmen handelt.

Seiten 181 - 185

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.05.2008.181

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