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Der Kommunikationsbeauftragte des Personalrats

Meist werden die einzelnen Personalratsmitglieder von den Beschäftigten gewählt, weil sie sie gut kennen und weil sie ihnen vertrauen, aber nicht immer, weil sie besondere Fähigkeiten haben. Wenn der Personalrat nun im Interesse des Personals gewisse Leistungen erbringen muss, kann er für die Büroarbeiten eine Sekretärin beanspruchen und, wenn es vor Gericht ernst wird, auch einen Rechtsanwalt. Im Zentrum der Arbeit des Personalrats steht jedoch etwas ganz anderes: Die Kommunikation. Es stellt sich die Frage, ob der Personalrat wie der Betriebsrat zu seiner Unterstützung auf der Einstellung eines Kommunikationsbeauftragten bestehen kann.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.11.2016.415

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