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Der Anspruch der Arbeitnehmervertretung auf moderne Informations- und Kommunikationstechnik und deren Nutzung im Spiegel aktueller Rechtsprechung

Die Informations- und Kommunikationstechnik entwickelt sich rasend. Die technischen Fortschritte in diesem Bereich bringen nicht nur Veränderungen für den Arbeitsalltag der Arbeitnehmer mit sich. Sie schaffen auch vielfältige Möglichkeiten für Betriebs- und Personalräte, ihre Arbeit besser zu organisieren und zu kommunizieren. Mit der Anschaffung und Unterhaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik sind jedoch – sofern sie die Arbeitnehmervertretung als für ihre Arbeit „notwendig“ reklamiert – immer auch Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für den Arbeitgeber verbunden, die bei der Frage des Ob und des Wie der Zurverfügungstellung zu berücksichtigen sind. Unter Umständen treten auch Sicherheits- und Datenschutzfragen auf den Plan. Selbst das Recht auf Schutz der Persönlichkeit und der Vertraulichkeit (privater oder betriebsinterner) Daten ist in die Entscheidung zur Bereitstellung mit einzubeziehen.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.09.2015.324

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