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Das Verfahren vor der Einigungsstelle

Die Entscheidung der Einigungsstelle steht zumeist am Ende einer lang andauernden Meinungsverschiedenheit zwischen Dienststelle und Personalvertretung. Ziel ist, durch den Beschluss einen Konflikt langfristig beizulegen und die Zusammenarbeit für die Zukunft sicherzustellen. Diese Funktion kann die Einigungsstelle jedoch nur dann erfüllen, wenn das Verfahren für die Parteien transparent, der Spruch nachvollziehbar ist und sich allein an Sachargumenten orientiert. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Verfahren vor der Einigungsstelle und geht dabei insbesondere der Frage nach, inwieweit die bestehenden Vorschriften oder ihre Auslegung eine transparente Entscheidung sicherstellen und unredliche Einflussnahme verhindern.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.01.2015.004

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