• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Das personalvertretungsrechtliche Initiativrecht (§ 70 BPersVG) im Wandel der verfassungs- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung

§ 70 BPersVG konkretisiert das allgemeine Initiativrecht des Personalrats, wie es in § 68 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG zum Ausdruck kommt, für den Bereich der Mitbestimmungsangelegenheiten. Die Vorschrift regelt das Mitbestimmungsverfahren bei einer Initiative der Personalvertretung in sozialen und organisatorischen (Abs. 1) sowie in teils sozialen/organisatorischen und personellen (Abs. 2) Angelegenheiten. Durch das Initiativrecht wird es der Personalvertretung ermöglicht, den jeweiligen Mitbestimmungsrechten von sich aus dadurch Geltung zu verschaffen, dass sie entsprechende Anträge stellt; eine Erweiterung der Mitbestimmungsrechte über das Initiativrecht allerdings ist ausgeschlossen. Der Umfang des qualifizierten Antragsrechts kann nicht erweitert werden. Das Initiativrecht reicht grundsätzlich so weit wie das Mitbestimmungsrecht. Es gelten insoweit die allgemeinen verfassungsrechtlichen Grenzen, insbesondere die Wahrung des Verwaltungs- und Parlamentsvorbehalts als Ausdruck des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips.

Seiten 23 - 29

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.01.2004.023

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 6,90 *) PDF | 7 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004