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Beteiligung an Stellenbesetzungsverfahren, OVG NRW, Beschluss vom 3. 5. 2004 – 1 B 333/04 –

Zur Bedeutung der im Rahmen der Topfwirtschaft ggf. erforderlichen Beteiligung der Personalvertretung an dem Stellenbesetzungsverfahren im Zusammenhang mit dem sog. Bewerbungsverfahrensanspruch des erfolglos gebliebenen Konkurrenten.

§§ 76 Abs. 1 Nr. 3, 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG.
Art. 33 Abs. 2 GG.

OVG NRW, Beschluss vom 3. 5. 2004 – 1 B 333/04 –

Seiten 376 - 379

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.10.2004.376

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