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Abbau von Beteiligungsrechten – Ein Schritt zur Verwaltungsmodernisierung?

Das Land Niedersachsen unternimmt mit einem Modellkommunen-Gesetz (Mod KG) den Versuch, für die kommunale Ebene die Erweiterung von Handlungsspielräumen zu erproben. Ausgesuchte, und im Gesetz ausdrücklich genannte Kommunen, müssen für einen ca. dreijährigen Zeitraum bestimmte landesrechtliche Vorschriften überhaupt nicht mehr oder nur in modifizierter Form anwenden. Als Ziel wird folgendes formuliert: „Versuchsweise Entlastung der kommunalen Körperschaften von den Vorgaben und Schaffung neuer Handlungsspielräume nicht nur für die betreffenden kommunalen Körperschaften, sondern vor allen auch für Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen, was insgesamt für die wirtschaftliche Entwicklung der Region, für die Bürgerorientierung ihrer Verwaltung und für die Geschwindigkeit von Verwaltungshandeln positive Impulse geben wird.“

Die durch überbordende Detailregelungen eingeschränkte Handlungsfähigkeit der Kommunen soll wieder hergestellt werden. Es ist erklärte Absicht der Verantwortlichen, nach Abschluss des Projektes und nach entsprechender Auswertung, die positiven Erkenntnisse dann in generell wirkende Gesetze zu übernehmen. Angesichts dieser großen Ziele ist es schon bemerkenswert, wenn an exponierter Stelle das Personalvertretungsgesetz genannt wird, dessen Bestimmungen im bestimmten Umfange nur noch modifizierte Geltung entfalten sollen. Betroffen von der modifizierten Geltung sind bestimmte Mitbestimmungsrechte, Fälle der Herstellung des Benehmens und bestimmte Konfliktlösungsmodelle.

Seiten 170 - 173

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.05.2006.170

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