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Zur Beschlussfassung des Personalrats und zum Mehrheitserfordernis beim Rücktrittsbeschluss

Für die Beschlussfassung des Personalrats gibt es nicht wenige Vorschriften in den Personalvertretungsgesetzen. Neben den Inhalten ist auch die formelle Richtigkeit der Beschlüsse eminent wichtig für eine wirksame und effiziente Personalvertretung. Gelegentlich finden sich jedoch auch im Gesetz interpretationsbedürftige Vorschriften. So kann auffallen, dass die Regelungen zur Beschlussfassung nicht ohne Weiteres vollständig kongruent mit dem Mehrheitserfordernis beim Rücktrittbeschluss des Personalrats sind. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Zusammenwirken dieser Vorschriften.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.08.2013.284

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