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Zum Umfang der Initiativrechte nach § 70 BPersVG und zur teleologischen Symmetrie als Voraussetzung für ihre Ausübung

Die Handhabung der Antragsrechte, die das BPersVG (wie auch alle L�nder-Personalvertretungsgesetze) den Personalvertretungen bietet, scheint nach den Beobachtungen in der Praxis eher unterentwickelt als ausgepr�gt. Woran das liegen k�nnte und welche Aktionsm�glichkeiten diese Rechte bieten, will dieser Beitrag untersuchen und darstellen.

Oft k�nnen Worte verschrecken, juristische (wie �hnlich auch medizinische) Fachtermini allzumal! Das gilt in besonderem Ma�e, wenn sich Begriffe wie �kollektives Interesse� und �teleologische Symmetrie�, die f�r den Anwendungsbereich des � 70 BPersVG (wie entsprechender landesrechtlicher Vorschriften) von der Rechtsprechung gepr�gt worden sind, nicht nur an ein Fachpublikum wenden, sondern an die so genannten Normalverbraucher, f�r die in ihrer Eigenschaft als Angeh�rige des �ffentlichen Dienstes das Personalvertretungsrecht gilt, dessen erkl�rtes Ziel es ist, ihre schutzw�rdigen Interessen zu wahren, wenn diese sich mit den Notwendigkeiten des Dienstbetriebes reiben oder gar mit ihnen kollidieren sollten (vgl. � 2 Abs. 1, � 67 Abs. 1 S. 1 BPersVG).

Seiten 4 - 13

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.01.2007.004

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