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Wahlanfechtung bei Personalräten

In den Monaten März bis Mai 2020 stehen wieder die regelmäßigen Wahlen der Personalräte im Bundesdienst an. Dann heißt es wieder „Wahl kommt von Auswahl“. Freilich sind die Geschmäcker verschieden, so dass die Freude über das Abstimmungsergebnis in der Belegschaft auch unterschiedlich verteilt ist. Das müssen in einer Demokratie alle, die nicht die Mehrheit geholt haben, ertragen. Indes: Wo Menschen sind, machen Menschen Fehler. Fehlerhafte Wahlverfahren beruhen meist auf Unachtsamkeit oder unvollständiger Information, manchmal auch auf bewusstem Handeln. Mit der „Wahlanfechtung“ kann nicht nur bei politischen Wahlen, sondern auch bei Personalratswahlen gegen fehlerhaft zustande gekommene Wahlergebnisse vorgegangen werden.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.12.2019.436

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