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Verbindlichkeit der Einigungsstellenentscheidung

Bei Kündigungen und anderen der Sachverhaltsgruppe c) nach Maßgabe des Beschlusses des BVerfG vom 24. Mai 1995 – 2 BvF 1/92 – zuzuordnenden Maßnahmen kann die Einigungsstelle nur eine Empfehlung aussprechen. Eine verbindliche Entscheidung verbietet sich aus verfassungsrechtlichen Gründen, die auch der Landesgesetzgeber zu beachten hat.

§§ 79 Abs. 1 Nr. 3, 67 Abs. 6 Satz 2 Hbs. 1, 66 Abs. 7 Satz 4, 67 Abs. 5 Satz 2 LPVG NW.

OVG NRW, Beschluss vom 12. März 2007 – 1 A 4523/05. PVL –

Seiten 481 - 483

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.11.2007.481

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