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Teilzeit – Auswirkungen auf die Zusammensetzung und Arbeit des Personalrats?

Die Teilzeit ist im öffentlichen Dienst auf dem Vormarsch. Zunehmend engagieren sich auch Teilzeitbeschäftigte im Personalrat. In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass sich eine Teilzeitbeschäftigung bereits auf die Wahl des Personalrats und seine Mitgliederzahl auswirken kann. Da Teilzeitbeschäftigte eine geringere Arbeitszeit und am Ende des Tages eine kürzere Aufenthaltsdauer in der Dienststelle aufweisen, als Vollzeitbeschäftigte, gilt es zudem die sich daraus ergebenen Besonderheiten für eine spätere Mitgliedschaft und die Personalratsarbeit zu kennen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen hierzu einen praxisgerechten Beitrag leisten.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.11.2017.413

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