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Reduzierung der Freistellungen während der Amtszeit des Personalrats

Ergibt sich während der Amtszeit des Personalrats zweifelsfrei, dass der nach der Freistellungsstaffel maßgebliche Schwellenwert erheblich und dauerhaft unterschritten wird, so kann sich der Personalrat einer Reduzierung der Freistellungen nicht mit der Begründung verweigern, die Dienststelle habe zunächst über die weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten für alle freigestellten Personalratsmitglieder zu informieren.

§ 43 BlnPersVG.

BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 2008 – 6 PB 12.08 –

Seiten 421 - 422

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.11.2008.421

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