• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Personalauswahlentscheidung aufgrund einer Nachzeichnung

Art. 33 Abs. 2 GG.
§ 8 S. 2 BPersVG.
§ 3 Abs. 3 BLV.
§ 26 Abs. 1 AGG.
§ 28 BGleiG.

1. Die Fortschreibung einer Beurteilung als Prognoseentscheidung darüber, wie der Beamte ohne Freistellung voraussichtlich zu beurteilen wäre, setzt eine belastbare Tatsachengrundlage voraus. Ob eine Nachzeichnung möglich ist, hängt, von der Dauer des Zeitraums ab, der zwischen der letzten beurteilten Dienstleistung und dem Beurteilungszeitraum liegt, für den die fiktive Fortschreibung erfolgen soll.

2. Ab welcher Zeitspanne die tatsächlichen Erkenntnisse eine Prognose über die Leistungsentwicklung nicht mehr tragen können, ist eine Frage des Einzel falls, wobei auch das Verhältnis zwischen dem Zeitraum, in dem tatsächlich Dienst geleistet wurde und dem Zeitraum, in dem kein Dienst geleistet wurde, von Bedeutung ist.

3. Bei einem Zeitraum von fast 16 Jahren vermitteln die der letzten Beurteilung vor der Freistellung zugrunde liegenden tatsächlichen Erkenntnisse keine tragfähige Grundlage mehr für eine verlässliche Prognose über die voraussichtliche Leistungsentwicklung. Wegen eines großen zeitlichen Abstands zwischen der letzten beurteilten Dienstverrichtung und dem Fortzeichnungszeitraum fehlt eine belastbare Prognosebasis.

4. Konkurrenten in Ermangelung einer aktuellen (fortgeschriebenen) dienstlichen Beurteilung nicht in die streitige Auswahlentscheidung einzubeziehen, verletzt diese in ihrem Bewerbungsverfahrensanspruch und verstößt gegen das Benachteiligungsverbot gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 BGIeiG.

5. Ist eine Auswahlentscheidung auf der Grundlage vergleichbarer dienstlicher Beurteilungen ausnahmsweise ausgeschlossen, ist es vielmehr geboten, ihr andere geeignete Erkenntnismittel in Form von Hilfskriterien zugrunde zu legen.

(Leitsätze der Redaktion)

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 19.3.2019 – 1 B1301/18 –

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.06.2019.219

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,56 *) PDF | 4 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004