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Mitbestimmungsrecht bei wiederholter Verlängerung eines Arbeitsvertrages über die Altersgrenze hinaus

Auch die wiederholte Verlängerung eines Arbeitsvertrags über die Regelaltersgrenze hinaus durch Hinausschieben des Beendigungszeitpunktes gemäß § 41 Satz 3 SGB VI ist nicht mitbestimmungspflichtig (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 10.11.2016 – PL 15 S 2083/15 –, juris). Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Arbeitsvertragsparteien die Verlängerung des Arbeitsvertrags zu Recht auf § 41 Satz 3 SGB VI gestützt haben.

§ 75 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 10 LPVG BW.
§ 41 Satz 3 SGB VI.

VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 3.3.2021 – PL 15 S 3539/20 –

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