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Mitbestimmung bei rechtswidriger/nichtiger Maßnahme

Soweit der Grundlagenerlass über die Einstellung in den öffentlichen Schuldienst die beratende Teilnahme eines Lehrerratsmitglieds in der Auswahlkommission einführt, unterliegt er als Auswahlrichtlinie nach § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 14 LPVG NRW der Mitbestimmung, und zwar unabhängig davon, ob ein solches Beratungsrecht tatsächlich besteht. Eine Frist, innerhalb der das Angebot vom ausgewählten Bewerber angenommen werden muss, ist keine Auswahlrichtlinie.

§ 72 Abs. 4 S atz 1 Nr. 14 LPVG NRW.

OVG NRW, Beschluss vom 6.10.2010 – 16 A 1 539/09.PVL –

Seiten 147 - 149

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.04.2011.147

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