• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Minderheitenschutz bei Vorstandswahlen

1. § 33 Satz 2 BPersVG über seinen Wortlaut hinaus zumindest entsprechend auch dann zur Anwendung kommt, wenn Mitglieder aus der Liste im Vorstand nicht vertreten sind, auf die die größte Anzahl, mindestens jedoch ein Drittel aller von den Angehörigen der Dienststelle abgegebenen Stimmen entfallen ist.

2. Mit der Regelung des § 33 Satz 2 BPersVG hat der Gesetzgeber sicherstellen wollen, „dass starke Wählerminderheiten durch ein Personalratsmitglied im Vorstand vertreten sind“, und es zur Erreichung dieses Zieles sogar hingenommen, dass die Minderheit einen Kandidaten durchsetzen kann, der nicht das Vertrauen der Mehrheit des Personalrats genießt (so Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. 2. 1979 – 6 P 81.78 –, zitiert nach juris = PersV 1980, 427).

§ 33 BPersVG.

OVG Saarland, Beschl. v. 25. 4. 2013 – 4 A 307/12 – (Rbeschw. zugel.)

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.08.2013.303

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,56 *) PDF | 4 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004