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Legitimation im Streit um Freistellungen

Im Streit um den zeitlichen Umfang von (Teil-)Freistellungen von Personalratsmitgliedern ist nur der Personalrat antragsbefugt. Den einzelnen Mitgliedern des Personalrats kommt keine Sachlegitimation zu, weil sie nicht unmittelbar in ihrer personalvertretungsrechtlichen Stellung betroffen sind.

§ 42 Abs. 3 PersVG NW.

VG Arnsberg, Beschluss vom 17. 11. 2008 – 20 L 697/08.PVL –

Seiten 189 - 190

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.05.2009.189

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