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Keine Mitbestimmung bei Einführung von Verfahren durch übergeordnete Behörde

§ 50 Abs. 3 Satz 1 SGB II.
§ 69 BPersVG.

Dem örtlichen Dienststellenleiter steht bei der Einfüh rung eines (dienststellenübergreifenden) durch die Bundesagentur zentral verwalteten Verfahrens der Informationstechnik im Sinne von § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB II kein Entscheidungsspielraum zu, der die Zuständigkeit des dort gebildeten Personalrats begründen könnte, weil für Maßnahmen gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB II allein die Bundesagentur für Arbeit zuständig ist (BVerwG, Beschluss vom 17.5.2017 – 5 P 2.16, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 Rn. 17).

(Leits. aus den Gründen)

BVerwG, Beschl. v. 25.7.2019 – 5 PB 19.18 –

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