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Die Ausgründung eines Personalratsmitglieds

Da findet der Leiter einer Dienststelle den Personalanteil von Dienstleistungsbereichen als zu dominant und meint, das gerade auch in dessen Repräsentation im Personalrat zu spüren. Mit einer Ausgliederung dieses Personalteils möchte er gern die Zusammensetzung seines Personalrats beeinflussen. Manchmal hat ein Dienststellenleiter auch Schwierigkeiten mit einzelnen Personalratsmitgliedern. Dann überlegt er vielleicht auch, ob er nicht das aus dem Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes bekannte Modell übernehmen sollte, ein schwieriges Personalratsmitglied durch eine Ausgliederung aus der Dienststelle einfach los zu werden, um ihm nach der Ausgründung in einem zweiten Schritt mit einer nachfolgenden Auflösung der neu eingerichteten Dienststelle auch noch kündigen zu können.

Die Ausgliederung von Personal hat in der öffentlichen Verwaltung schon eine lange Tradition. Ende der 60er Jahre wurden erst die Reinigungskräfte abgegeben. Dann folgte das Kantinenpersonal und die Sicherheitsdienste. Und heute geht es vielleicht um die Vergabe kleinerer Maurerarbeiten in einem Krankenhaus oder gleich um die Privatisierung von ganzen Krankenhäusern und noch mehr um die Privatisierung von Dienstleistungen.

Vordergründig verweist man für solche Maßnahmen im Allgemeinen gern auf die Attraktivität betriebswirtschaftlicher Modelle und auf die sich aus der Übernahme ergebende Kostenersparnis. Die Privatisierung ist einerseits auch ein wesentlicher Teil manchen Regierungsprogramms. Und dann möchte man die Ausgründung dem betroffenen Mitarbeiter auch noch schmackhaft machen. Ausgliederungen müssen nämlich für den Arbeitnehmer nicht notwendig nachteilig sein. Es kann ihm auch angeboten werden, in der abgebenden Dienststelle noch eine eigens vergütete Nebentätigkeit zu erhalten.

Aber dennoch: mit einem kleinen Trick über eine Ausgründung könnte man ein schwieriges Personalratsmitglied einfach los werden. Der Weg ist sicher kompliziert. Bevor die Zulässigkeit des Weges geprüft wird, soll untersucht werden, ob man das Ergebnis nicht einfacher erzielen könnte.

Seiten 164 - 169

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.05.2008.164

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