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Das Neue Dienstrecht in Bayern und das Bayerische Personalvertretungsgesetz

Der Freistaat Bayern hat mit dem Neuen Dienstrecht in Bayern neben der Neuregelung des Status- und Versorgungsrechts der Beamtinnen und Beamten und der Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften ein einheitliches, modernes und transparentes Landesbesoldungsrecht geschaffen, das die Anerkennung des Leistungsprinzips in den Mittelpunkt stellt. Auch die Neuregelung des Laufbahnrechts verbessert die Leistungsorientierung. Dies geschieht insbesondere durch den Verzicht auf die bisherigen Laufbahngruppengrenzen und die Einführung einer Leistungslaufbahn mit einem modularen System lebenslangen Lernens. In zwei zeitlich getrennten Schritten fanden neue dienstrechtliche Regelungen Eingang in das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) . Zum 1. Januar 2011 wurde ein neuer Art. 77 a BayPVG mit dem Erörterungsrecht bei Leistungsbezahlung eingefügt. Zum 1. Januar 2012 wurden in Art. 75 Abs. 1 BayPVG bestimmte Tatbestände der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten an das neue Laufbahnrecht angepasst.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.05.2012.170

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