• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Betriebsratsbeteiligung bei Beamten

Bei nach § 4 Abs. 4 Satz 1 bis 3 PostPersRG einem Unternehmen zugewiesenen Beamten der früheren Deutschen Bundespost erfolgt die betriebliche Mitbestimmung bei Einzelmaßnahmen durch den „bei der Aktiengesellschaft“ gebildeten Betriebsrat, auch wenn der zugewiesene Beamte diesen nicht wählen darf.

Der im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 PostPersRG „bei der Aktiengesellschaft“ (Deutsche Telekom AG) gebildete Betriebsrat ist derjenige Betriebsrat, der aufgrund des Zuordnungstarifvertrags für denjenigen Betriebsteil zuständig ist, in dem die anderen Unternehmen zugewiesenen Beamten dienstrechtlich verwaltet werden.

Das dem Betriebsrat des Betriebs, in dem der Beamte die zugewiesene Tätigkeit ausübt, nach § 28 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 PostPersRG zukommende Recht zur Stellungnahme beinhaltet keinen Anspruch auf Einsicht in Personalakten und insbesondere ärztliche Gutachten. Gleichwohl ist der Betriebsrat möglichst umfassend über die Gründe der Zurruhesetzung zu unterrichten, soweit dadurch nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beamten verletzt wird.

§ 46 VwVfG.
§§ 80, 83 BetrVG.
§ 78 BPersVG.
§§ 42, 44, 46 a, 47 BBG a. F.
§ 1 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 PostPersRG.
§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 4, 24 Abs. 1, 28 Abs. 2, 29 Abs. 5 PostPersRG.

OVG NRW, Urteil vom 9. 5. 2011 – 1 A 440/10 –

Seiten 456 - 462

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.12.2011.456

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 6,90 *) PDF | 7 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004