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Auswirkungen des personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbotes

Zur Frage etwaiger Auswirkungen der personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbote gemäß §§ 8 und 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG auf die Auswahlentscheidung, wenn ein zu ca. 70 % freigestelltes Personalratsmitglied mit nicht freigestellten Mitbewerbern um einen höherwertigen Dienstposten konkurriert.

Art. 33 Abs. 2 GG.
§§ 8, 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG.

OVG NRW, Beschl. vom 2.3.2006 – 1 B 1934/05 –

Seiten 21 - 23

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.01.2007.021

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