• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit (verneint), genesungswidrigen Verhaltens (bejaht) und Erforderlichkeit einer Abmahnung (bejaht)

§ 108 Abs. 1 Satz 1 und 2 BPersVG.
Art. 47 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayPVG.
§ 626 Abs. 1 BGB.

1. Das Vortäuschen einer in Wahrheit nicht vorliegenden Erkrankung stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung und damit einen die beabsichtigte außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds „an sich“ rechtfertigenden wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB dar.

2. Nach den allgemeinen Regeln über die Darlegungs- und Beweislast hat der Dienststellenleiter den Nachweis dafür zu erbringen, dass das Personalratsmitglied unentschuldigt gefehlt hat, also die von ihm behauptete Krankheit nicht vorlag.

3. Gibt es Umstände, die gegen die geltend gemachte Arbeitsunfähigkeit sprechen, muss das Personalratsmitglied substantiiert darlegen, welche Krankheiten vorgelegen haben, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestanden haben, welche Verhaltensmaßregeln der Arzt gegeben hat, welche Medikamente z. B. bewirkt haben, dass es zwar immer noch nicht die geschuldete Arbeit verrichten konnte, aber zu leichten anderweitigen Tätigkeiten oder Aktivitäten in der Lage war. Nur diese Angaben hat der Dienststellenleiter zu widerlegen. Das Personalratsmitglied hat dabei Indizien zu entkräften, die gegen die behauptete Krankheit sprechen.

BayVGH, Beschl. v. 9.3.2015 – 17 P 13.2526 –

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.08.2015.313

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 6,90 *) PDF | 7 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004