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Ausschluss aus dem Personalrat

§§ 72 LPersVG Rh.-Pf.

Das eigenmächtige bewusste und willentliche Vorenthalten oder die eigenmächtige bewusste und willentliche Vernichtung von Personalratsakten und per sonellen Daten zu Vorgängen des Personalrats aus der vorhergehenden Wahlperiode durch ein Personalratsmitglied, stellt eine grobe Pflichtverletzung dar und rechtfertigt den Ausschluss des Mitgliedes aus dem Personalrat.

(Leits. d. Red. a. d. Gründen)

VG Mainz, Beschl. v. 19.9.2018 – 5 K 192/18.MZ –

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.04.2019.144

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