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Änderungen des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes

Zum 1.1.2016 ist im Freistaat Sachsen ein umfangreich novelliertes Personalvertretungsgesetz in Kraft getreten. Damit sollte die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU und SPD vom 10.11.2014 getroffene Vereinbarung, ein „zeitgemäßes und praktikables Personalvertretungsgesetz mit erweiterten Mitbestimmungsrechten“ zu schaffen, verwirklicht werden. Das Gesetzgebungsverfahren verlief außerordentlich zügig (was u. a. in einer Stellungnahme eines Verbandes im Anhörungsverfahren als eine „nicht nachvollziehbare“ und „unnötige Eile“ kritisiert wurde): Der Referenten-Entwurf des Sächsischen Innenministeriums vom 23.7.2015 wurde u. a. den Gewerkschaften und kommunalen Verbänden zu einer kurzfristigen Stellungnahme übersandt. Nach einer öffentlichen Sachverständigenanhörung am 6.11.2015 beschloss der Sächsische Landtag in seiner Sitzung am 16.12.2015 das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, wobei er der in zahlreichen Punkten vom Referentenentwurf abweichenden Beschlussempfehlung des Innenausschusses folgte. Die damit eintretenden wesentlichen Änderungen des SächsPersVG werden hier vorgestellt.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.04.2016.124

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