• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Unwirksame Befristung mangels Zustimmung des Personalrats

1. Bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen unterliegt grundsätzlich nur die Befristung des letzten Vertrags der gerichtlichen Kontrolle.

2. Haben die Parteien den weiteren befristeten Arbeitsvertrag unter dem Vorbehalt abgeschlossen, dass er das Arbeitsverhältnis nur regeln soll, wenn nicht bereits auf Grund des vorangegangenen Vertrags ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht, ist auch für die in dem vorherigen Vertrag vereinbarte Befristung die gerichtliche Kontrolle eröffnet.

3. Ein Vorbehalt kann ausdrücklich oder konkludent vereinbart werden. Schließen die Parteien nach Zustellung einer Befristungskontrollklage beim Arbeitgeber einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag ab und treffen sie keine Vereinbarung darüber, welche Auswirkungen dies auf den bereits anhängigen Rechtsstreit haben soll, ist in der Regel ein konkludenter Vorbehalt vereinbart.

4. Dies ist nicht der Fall, wenn der weitere befristete Arbeitsvertrag auf Seiten des Arbeitgebers von einer anderen Dienststelle abgeschlossen wird als der vorherige Vertrag und der Arbeitnehmer deshalb davon ausgehen muss, dass die an dem erneuten Vertragsschluss beteiligten Vertreter des Arbeitgebers keine Kenntnis von der Rechtshängigkeit der Befristungskontrollklage haben.

5. Nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW in der bis zum 16. Oktober 2007 geltenden Fassung bedarf die Befristung von Arbeitsverhältnissen der Zustimmung des Personalrats. Eine ohne vorherige Zustimmung des Personalrats vereinbarte Befristung ist unwirksam.

6. Der Arbeitnehmer kann bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags weder wirksam auf die Mitbestimmung des Personalrats noch auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Befristung wegen der bei Vertragsschluss fehlenden Zustimmung des Personalrats verzichten.

§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8, § 14 Abs. 4, § 15 Abs. 2 TzBfG.
§ 125 Satz 1, § 126 Abs. 4, §§ 127 a, 242 BGB.
§ 66 Abs. 1, § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW (in der bis zum 16. Oktober 2007 geltenden Fassung).

BAG, Urt. v. 18. Juni 2008 – 7 AZR 214/07 –

Seiten 112 - 117

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.03.2009.112

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 6,42 *) PDF | 6 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004