• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Erteilung eines Dienstzeugnisses bei Beamten
Voraussetzungen, Umfang und Rechtsschutzmöglichkeiten am Beispiel der nordrhein-westfälischen Regelung in § 92 Abs. 3 LBG NRW

Die dienstliche Beurteilung spielt stets die Hauptrolle für den Beamten und sein dienstliches Fortkommen, zumindest, solange er im Staatsdienst verbleibt. Dienstliche Beurteilungen in Form von Regel- oder auch Anlassbeurteilungen sind und bleiben für die Karriere eines Beamten von grundlegender Bedeutung, da die Besetzung von Beförderungsdienststellen dem Grundsatz der Bestenauslese folgt, in deren Rahmen die vorangegangenen dienstlichen Beurteilungen die primäre Erkenntnisquelle darstellen.

Das Beamtenrecht kennt jedoch ebenfalls das sog. Dienstzeugnis, welches nicht nur nach Beendigung, sondern auch während des laufenden Beamtenverhältnisses erteilt werden kann. Wie das Arbeitszeugnis für den Arbeitnehmer, ist das Dienstzeugnis für den Beamten der Nachweis und die Bewertung seiner Tätigkeit bei seinem Dienstherrn. So kommt es auch in der Praxis immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Beamten und Dienstherrn über die Erstellung, den Inhalt oder auch die Formulierung des Dienstzeugnisses auf. Der folgende Beitrag soll einen kleinen Überblick für Betroffene rund um das komplexe Thema liefern.

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,99 *) PDF | 5 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004